Kosten & Kostenübernahme
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Alle Kosten für Kinderwunschbehandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, können steuerlich abgesetzt werden als “außergewöhnliche Belastungen”.
Privatpatienten
Bei privat versicherten Paaren erfolgt eine Kostenübernahme von allen Voruntersuchungen und Beratungsgesprächen in der Regel durch die private Krankenkasse. Bei Kinderwunschbehandlungen stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme für Sie. Meistens werden die Kosten für die Therapie von der privaten Krankenkasse getragen, abhängig von Ihren persönlichen Tarifbestimmungen und solange mindestens 15% Schwangerschaftschancen bestehen. Kryokonservierung und Auftauzyklen können ebenfalls von der privaten Krankenkasse erstattet werden. Zusatzmaßnahmen wie Blastozystenkultur und Assisted Hatching werden grundsätzlich nicht von der privaten Krankenkasse übernommen.
Gesetzlich versicherte Patienten
Wir sind eine Privatpraxis und rechnen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt meistens nur 50% der Kosten einer Kinderwunschbehandlung und auch nur dann, wenn die das Paar verheiratet ist, die Frau noch nicht 40 und der Mann noch nicht 50 Jahre alt ist und im Vorfeld keine Sterilisation stattgefunden hat. Zusatzmaßnahmen wie Krykonservierung, Auftauzyklen, Blastozystenkultur und Assisted Hatching werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei gesetzlich versicherten Patienten, die eine Kinderwunschtherapie in unserer Praxis wünschen, können gesonderte Vereinbarungen zu den Therapiekosten getroffen werden. Bitte fragen Sie beim Erstgespräch nach Ihrem persönlichen Kostenvoranschlag.
Gemischt versicherte Patienten
Wenn einer der Partner gesetzlich versichert ist und der andere privat, müssen zunächst die körperlichen Faktoren für den unerfüllten Kinderwunsch in Erfahrung gebracht werden, damit geklärt werden kann, welche Versicherung für die Kostenübernahme zuständig ist.
Beihilfe
Die Beihilfe hat die gleichen Voraussetzungen für eine Kinderwunschbehandlung wie die gesetzliche Krankenkasse. Für eine Kostenerstattung durch die Beihilfe muss das Paar verheiratet sein, die Frau darf noch nicht 40 Jahre alt sein und der Mann noch nicht 50 Jahre.
Sobald wir wissen welche Behandlung für Sie passend ist, erstellen wir Ihnen einen persönlichen Kostenvoranschlag.