Samenspende
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Kinderwunschbehandlung mit Samenspende
In manchen Fällen ist eine Kinderwunschtherapie mit Unterstützung von Spendersamen nötig.
Notwendig werden kann eine solche Behandlung:
Bei heterosexuellen Paaren
- bei fehlenden Spermien im Ejakulat oder Hodengewebe (TESE)
- bei stark eingeschränkter Samenqualität im Ejakulat oder Hodengewebe
- bei stark eingeschränkter Spermienqualität des Partners
- wenn mehrere ICSI-Therapien nicht zu einer Geburt geführt haben
- bei einer genetischen Erkrankung des Mannes
Der Samenspender hat keinerlei rechtlich Verantwortlichkeiten oder Pflichten für das Kind. Durch das Samenspenderegistergesetz sind die rechtlichen Gegebenheiten klar geregelt.
Bei der Gründung von Regenbogenfamilien
Wir ermöglichen auch alleinstehenden Frauen und Frauenpaaren eine Erfüllung ihres Kinderwunsches und unterstützen Sie gerne bei der Gründung Ihrer Regenbogenfamilie. Welcher Behandlungsweg der für Sie richtige ist, können wir gerne ein einem persönlichen Gespräch klären.
Der Samenspender hat keinerlei rechtliche Verantwortlichkeiten oder Pflichten für das Kind. Durch das Samenspenderregistergesetz sind die rechtlichen Gegebenheiten klar geregelt.
Bei Frauenpaaren muss die Partnerin, die das Kind nicht gebärt, derzeit noch das Kind adoptieren um die gleichen Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind zu erhalten, die ein männlicher, verheirateter Partner auch ohne Adoption hat. Ein Notarvertrag für Frauenpaare ist von unserer Seite aus nicht notwendig, jedoch empfehlen wir Ihnen eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Kontakt.
Woher kommt der Spendersamen?
Wir verfügen über eine hauseigene Samenbank, die German Cryo Bank. Alle Spender werden vor einer Samenspende gründlich untersucht und sorgfältig ausgewählt. Sie müssen völlig gesund sein und eine gute Spermienqualität aufweisen, sie dürfen keine Infektionskrankheiten haben und keine Erbkrankheiten in der Familie. Nach einer ausführlichen Untersuchung wird entschieden, ob ein Samenspender zu einer Spende zugelassen wird. Die Samenspender erhalten für ihre Spende in der Regel eine Aufwandsentschädigung, jedoch keine Bezahlung.
Neben unserer hauseigenen arbeiten wir auch mit anderen Samenbanken zusammen. Bitte erfragen Sie die aktuelle Liste in unserem Kinderwunschzentrum Freyja.
Bitte halten Sie unbedingt Rücksprache mit der Samenbank, bei der Sie bestellen möchten, wie viele Spermienproben für die geplante Therapie ratsam sind um eine gute Schwangerschaftschance zu erzielen. Da jede Samenbank etwas anders operiert, können wir Ihnen keinerlei Empfehlungen bei der Bestellung von Spermienproben aus anderen Samenbanken aussprechen. Generell empfehlen wir die beste verfügbare Spermienqualität zu bestellen, damit Sie Ihr Wunschkind schnellstmöglich in Ihren Armen halten.
Ablauf der Behandlung mit Samenspende
Jede Art der Kinderwunschbehandlung kann mit einem Spendersamen durchgeführt werden.
Möglich sind:
- Insemination
- IVF oder ICSI im natürlichen oder sanft unterstützten Zyklus
- klassische IVF
- klassische ICSI
In einem ärztlichen Beratungsgespräch klären wir zusammen mit Ihnen welche Methode Ihren Wünschen entspricht und für Sie am Besten geeignet ist.
Rechtliches zur Samenspende
Als erstes erfolgt eine ausführliche ärztliche Beratung in unserem Zentrum über die rechtlichen und sozialen Aspekte einer Behandlung mit Samenspende. Eine Behandlung mit Spendersamen ist in Deutschland rechtlich erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Samenspender nicht-anonym ist, damit das Kind die Möglichkeit hat den Namen des leiblichen Vaters zu erfahren. Wir haben die Erlaubnis von der Ärztekammer auch alleinstehende Frauen und Frauenpaare mittels Spendersamen vollumfänglich zu behandeln.
Zur Absicherung des Kindes, das aus dieser Behandlung entsteht, sowie den Rechten und Pflichten beider Eltern, insbesondere bei den Mann-Frau-Paaren, empfehlen wir den Abschluss eines notariell beglaubigten Vertrages vor einer geplanten Therapie. Bitte lassen Sie sich umfassend rechtlich beraten zu ihrer speziellen Situation. Gerne helfen wir weiter mit passenden Kontakten.
Ebenfalls sollte vor einer Kinderwunschtherapie mit Samenspende eine psychosoziale Beratung des Paares durch BKID-zertifizierte Therapeuten stattfinden. Gerne vermitteln wir Ihnen auch dafür Kontakte.
Bitte beachten Sie, dass seit Mitte 2018 das neue Samenspenderregistergesetz in Kraft getreten ist. Beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln ist ein bundesweites Samenspenderregister eingerichtet. Menschen, die durch eine Samenspende gezeugt worden sind, können dann ab dem 16. Geburtstag Auskunft über den Spender erhalten, wenn sie dies wünschen. Für jüngere Kinder können die Eltern als gesetzliche Vertreter unter bestimmten Voraussetzungen die Auskunft für das Kind einholen.
In das Samenspenderregister werden personenbezogene Daten von Spendern und Empfängerinnen einer Samenspende aufgenommen (Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). Auch kann der Spender freiwillig ergänzende Angaben über seine Person für das Kind hinterlassen (z.B. Aussehen, Bildungsstand, Beweggründe für die Spende). Die Angaben des Spenders werden 110 Jahre lang gespeichert.
Erfahren Sie hier mehr zum Samenspenderregister: www.bundesgesundheitsministerium.de
Kostenübernahme bei Samenspende
Generell übernehmen derzeit weder die gesetzlichen noch die privaten Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung mit Samenspende. Ihren individuellen Kostenvoranschlag für die Behandlung erstellen wir Ihnen gerne nach einem persönlichen Gespräch, sobald wir wissen welche Art der Behandlung für Sie in Frage kommt. In Fällen, wenn die Frau privat versichert ist und medizinische Gegebenheiten aufweist, die auch in einer heterosexuellen Beziehung eine Kinderwunschtherapie erfordert, kann ein Antrag an die Versicherung zur Kostenübernahme von einem Teil der Kosten gestellt werden. Ob dieser Antrag genehmigt wird, hängt von den individuellen Umständen ab. Jedoch müssen die Kosten für die Samenproben immer selbst finanziell getragen werden.